Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein deutsches
Gesetz welches zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen
dient.
Im Bereich der Ausbildung in der Hotellerie und Gastronomie
kommt dieses Gesetz zum Tragen, wenn der/die Auszubildende
noch minderjährig, also unter 18 Jahre, ist.
Im Folgenden findest du nun die wichtigsten
Informationen aus dem Gesetz:
- die Wochenarbeitszeit bei einer Fünf-Tage-Woche
ist auf 40 Stunden begrenzt
- wenn an einem Tag weniger gearbeitet wird, dann kann
die Arbeitszeit an einem anderen Arbeitstag auf maximal
8,5 Stunden erhöht werden
- eine 30-Minuten-Pause steht dir bei einer Arbeitszeit
von 4,5 bis 6 Stunden zu
- eine 60-Minuten-Pause steht dir bei einer Arbeitszeit
von mehr als 6 Stunden zu; die erste Pause muss dann spätestens
nach 4,5 Stunden erfolgen und muss mindestens 15 Minuten
dauern; außerdem darf sie frühestens eine Stunde
nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der
Arbeitszeit genommen werden
- dein Anspruch auf Urlaub hängt mit deinem Alter
zusammen
- Alter: 15 Jahre - 30 Werktage Urlaub
- Alter: 16 Jahre - 27 Werktage Urlaub
- Alter: 17 Jahre - 25 Werktage Urlaub
- die Arbeitszeit liegt grundsätzlich zwischen 6:00
Uhr und 20:00; es gibt aber für die Gastronomie (natürlich)
Ausnahmen
- Mehrarbeit ist nicht zugelassen: solltest du "einspringen"
müssen weil es sich um eine unaufschiebbare Aufgabe
handelt die nicht von einem anwesenden erwachsenen Beschäftigen
erledigt werden kann, dann ist die Mehrarbeit mit Freizeit,
also einer Verkürzung der Arbeitszeit, an einem anderen
Tag auszugleichen
- Arbeitszeit die ausfällt weil ein gesetzlicher
Feiertag ist darf nicht nachgeholt werden oder auf andere
Werktage aufgerechnet werden
- für Sonn- und Feiertage gilt ein Beschäftigungsverbot
jedoch gilt hier für die Gastronomie (natürlich)
eine Ausnahme
- solltest du an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten müssen
steht dir ein freier anderer Werktag zu um deine Fünf-Tage-Woche
sicher zu stellen; ein freier Tag ist NICHT ein Tag in
der Berufsschule
- am 24. Dezember und am 31. Dezember dürfen Jugendliche
nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden; außerdem
sind arbeitsfrei der 1. Weihnachts- und Osterfeiertag,
der 1. Mai und der 1.Januar
Tipp:
Das komplette Jugendarbeitsschutzgesetz findest du hier
als PDF zum Download. Die Datei beinhaltet das aktuelle
und komplette Jugendarbeitsschutzgesetz und sollte dir als
Referenz dienen, wenn du dich genauer mit deinen Arbeitszeiten
etc. beschäftigen willst.
Hast du noch ergänzende Infos? Dann schick doch eine
eMail an info@gastrowissen.de.
Danke!
Bei den oben gegeben Informationen besteht
kein Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit.
gastrowissen.de
verweist an dieser Stelle auf den Gesetzestext unter juris.de
als aktuelle Quelle.
|