Schreiben
eines Angebots
Neben der schriftlichen Bestätigung
einer Reservierung gehört auch das Erstellen eines schriftlichen
Angebots zu den Aufgaben der Rezeption. Manche Gäste
möchten, bevor sie ein Zimmer reservieren, ein Angebot
in schriftlicher Form erhalten. Dieser Schriftverkehr mit
den Gästen ist für ein Hotel besonders wichtig,
da jeder Brief eine Werbung für das Haus darstellt. Deshalb
ist ein sauberes, geordnetes Schriftbild unabdingbar. Außerdem
sollte bei jeglichem Schriftverkehr auf die Korrektheit von
Anschrift, Anrede und Inhalt geachtet werden. Nichts ist peinlicher
als eine falsche Anschrift, ein falsch geschriebener Name
in der Anrede oder falsche Preisangaben. Angebotsschreiben
sind mit größter Sorgfalt zu bearbeiten, da sie
den Gast zu einer Reservierung anleiten sollen.
Im alltäglichen Hotelbetrieb erfolgt
das Verschicken eines Angebots meist per Fax. Immer mehr tritt
auch die Kommunikation per eMail in den Vordergrund. Der Vorteil
dieser beiden Versandarten, im Vergleich zum zeitintensiven
Postweg, ist eine schnelle und sehr zeitnahe Bearbeitung.
Bei einem Angebot wird auf eine Anfrage eines Gastes reagiert.
Eine persönliche Anrede ist möglich, da der Name
des potenziellen Gastes bekannt ist. Ein kurzer Einleitungstext
und ein "Dankeschön" für die Anfrage eröffnen
das Schreiben. Es folgt eine Auflistung der relevanten Details:
der Zeitraum des gewünschten Aufenthalts, die Anzahl
der gewünschten Zimmer und der Zimmerpreis. Beim Zimmerpreis
bietet sich ein Hinweis auf die Rate an: "Sommerrate",
"Company-Rate", "Wochenendrate" oder ähnliches,
um den Zimmerpreis zu erklären. Außerdem gibt es
dem Gast das Gefühl eine persönliche Rate bekommen
zu haben. Sollte der Gast bereits öfter im Hotel logiert
haben, können eventuelle bekannte Extrawünsche mit
angegeben werden: "Nichtraucherzimmer", "Zimmer
mit Badewanne" etc.. Dies führt zu einer engeren
Kundenbindung, da der Gast sich beachtet fühlt. Die Auflistung
der Fakten schließt mit einer Erklärung der im
Preis enthaltenen Serviceleistungen und dem Hinweis, dass
man sich auf eine baldige Reservierung freut ab.
Sollte die Anfrage von einem Reisebüro
kommen und nach einem Zimmerkontingent gefragt werden, dann
ist noch die im Preis enthaltene Kommission für das Reisebüro
anzugeben.
Es kommt oft vor, dass größere
Kontingente angefragt werden, die Erfahrung zeigt aber, dass
diese meist nicht komplett genutzt werden. Damit eine Planungsfreiheit
für die Hotelbelegung beleibt, ist ein Angebot immer
mit einer Option zu versehen. Diese Option setzt eine Frist
bis wann die Zimmer endgültig zu buchen sind, sollte
eine Buchung nicht erfolgen, gehen die Zimmer wieder in den
freien Verkauf. So kann sich der Hotelier vor einem Verdienstausfall
schützen.
Beispiel für ein Angebotsschreiben:
Anfrage von Karl Schmidt (regelmäßiger Gast) für
2 Doppelzimmer von Freitag (27. August 2004) auf Samstag (28.
August 2004).
Herr Karl Schmidt
Hermannstraße 3
41061 Mönchengladbach
Fax: 02161 / 123 345 566
Mönchengladbach 20. August 200x
Angebot
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage und für die Berücksichtigung
unseres Hauses. Gerne unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot:
Anreise: |
Freitag, 27. August 200x |
Abreise: |
Samstag, 28. August 200x |
Gäste: |
Sie und drei weitere Personen |
Zimmer: |
02 Doppelzimmer (Nichtraucher, 2te Etage) |
Preis: |
à € 123,00 (Wochenendrate) |
Der Zimmerpreis versteht sich pro Zimmer
und Nacht und beinhaltet Frühstück von unserem Frühstücksbuffet,
Service und 19% Mehrwertsteuer.
Wir hoffen sie bald wieder in unserem Haus
begrüßen zu dürfen und erwarten Ihre Antwort
bis zum 25. August 200x.
Mit freundlichen Grüßen,
UNTERSCHRIFT
Das Beispiel zeigt alle relevanten Daten
und das Setzten einer Frist. Das Faxschreiben wird direkt
an den potenziellen Gast verschickt und in einem Angebotsordner
abgelegt. So ist es bei möglichen Rückfragen für
jeden Rezeptionsmitarbeiter zugänglich.
Es liegt nun in der Hand des Kunden, dieses
Angebot anzunehmen oder die Frist verstreichen zu lassen.
Sollte das Angebot angenommen werden, erfolgt in der Regel
eine verbindliche schriftliche Bestätigung.
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